02.03.2020 / komba gewerkschaft

Der komba Fachbereich Gesundheit und Pflege informiert:

© GDJ / pixabay.com
© GDJ / pixabay.com

Erinnerung: Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit und Urlaubshöchstgrenzen im Krankenhaus ab 2019 erhöht!

Zur Erinnerung und aufgrund aktueller Nachfragen möchten wir nochmals auf eine Besonderheit im Anwendungsbereich des TVöD BT-K (Krankenhausbereich) hinweisen. Um die erhöhte Belastung bei der Wechselschichtarbeit im Krankenhaus ein Stück weit auszugleichen wurde in denTarifverhandlungen 2018 erreicht, dass der Zusatzurlaub bei Wechselschichtarbeit schrittweisevon 2019 bis 2022 erhöht wird. Zugleich wurden auch die Höchstgrenzen für den Gesamturlaub (Erholungs- und Zusatzurlaub) angepasst. Diese Regelung gilt derzeit nur für den Bereich der Krankenhäuser (BT-K) und nicht z.B. für den Bereich der Altenpflege (BT-B). Hier werden wir uns aber auch weiterhin für eine Übertragung der Verbesserungen einsetzen.

Schrittweise Erhöhung von Zusatzurlaub bei Wechselschichtarbeit

Für je zwei zusammenhängende Monate Wechselschichtarbeit wird gemäß § 27 Abs. 1 Buchst. a) TVöD ein Zusatzurlaubstag gewährt. Damit können im Jahr max. 6 Tage Zusatzurlaub wegen Wechselschichtarbeit erreicht werden. Die Urlaubshöchstgrenze für Erholungs- und Zusatzurlaub bei Wechselschichtarbeit betrug bis 2019 insgesamt 36 Arbeitstage. Ab 2019 werden nun die Zusatzurlaubstage unter gleichzeitiger Anpassung der Höchstgrenzen erhöht.

Zusatzurlaub für 2019: Bis zu 7 Tage möglich

Besteht in 2019 Anspruch auf mindestens 3 Tage Zusatzurlaub (also für mindestens 3 x 2 zusammenhängende Monate Wechselschichtarbeit), wird ein zusätzlicher Zusatzurlaubstag gewährt. Somit können in 2019 insgesamt bis zu 7 Tage Zusatzurlaub wegen Wechselschichtarbeit erworben werden.

Zusatzurlaub für 2020: Bis zu 8 Tage möglich
Wie in 2019 wird auch in 2020 bei einem Anspruch auf mindestens 3 Tage Zusatzurlaub wegen Wechselschichtarbeit ein zusätzlicher Tag hinzugefügt. Besteht darüber hinaus Anspruch auf mindestens 4 Tage Zusatzurlaub (also für mindestens 4 x 2 zusammenhängende Monate Wechselschichtarbeit) kommt ein zweiter zusätzlicher Zusatzurlaubstag hinzu. In 2020 können damit bis zu 8 Tage Zusatzurlaub erreicht werden.

Zusatzurlaub ab 2021: Bis zu 9 Tage möglich
Ab 2021 wird für je zwei Tage Zusatzurlaub wegen Wechselschichtarbeit ein weiterer Tag Zusatzurlaub gewährt. In der Summe kann der Zusatzurlaub wegen Wechselschichtarbeit dann bis zu 9 Tage betragen.

Neue Urlaubshöchstgrenzen ab 2019
Ab 2019 gelten (nur) im Krankenhausbereich neue Urlaubshöchstgrenzen für Erholungs- und Zusatzurlaub:

  • in 2019 zusammen 37 Arbeitstage
  • in 2020 zusammen 38 Arbeitstage
  • in 2021 zusammen 39 Arbeitstage
  • ab 2022 zusammen 40 Arbeitstage


Wichtig: Der Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen gemäß § 208 SGB IX wird auch zukünftig nicht von den Höchstgrenzen erfasst. Der Zusatzurlaub sollte beim Arbeitgeber im Zweifel schriftlich geltend gemacht werden. Personal- und Betriebsräte sollten vor Ort ebenfalls auf die Umsetzung achten!

V.i.S.d.P.:
Yvonne Pielok, Tarifreferentin, komba gewerkschaft nrw, Norbertstr. 3, 50670 Köln

Nach oben