29.12.2015

Die Pflegekammer für Schleswig-Holstein ist beschlossene Sache

Bild: doerr/fotolia

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und SSW die Errichtung einer Pflegekammer beschlossen. Die gegen den vehementen Protest der Opposition beschlossene Kammer wird für 38.000 Schleswig-Holsteinische Pflegekräfte (Kranken-, Kinder- und Altenpfleger) zuständig sein.

Zuständigkeit hat wesentliche Grenzen

Die Pflegekammer soll die Berufsordnung und Weiterbildung regeln, die Pflegequalität sichern, Unterstützung bei der Berufsausübung leisten und bei der Gesetzgebung mitwirken. Befürworter sehen darin eine Aufwertung der Pflegeberufe, in der Argumentation wird jedoch häufig deutlich über das Ziel hinausgeschossen: Wenn die Stärkung der Interessenvertretung gelobt wird, wird ein ganz wesentlicher Punkt verschwiegen. Der zentrale Aspekt der Interessenvertretung, und zwar die Förderung der Arbeits- und Einkommensbedingungen kann von der Pflegekammer nämlich gar nicht beeinflusst werden. Das ist und bleibt Aufgabe der Gewerkschaften, nur sie können Tarifverträge verhandeln und abschließen sowie für deren Einhaltung sorgen.

Zwangsmitgliedschaft schmeckt nicht allen

In diesem Zusammenhang ist auf einen weiteren kritischen Punkt hinzuweisen: Die Pflegekräfte werden Zwangsmitglieder der Pflegekammer und müssen einen noch festzulegenden Beitrag leisten. Dies könnte zu Akzeptanzproblemen führen, zumal ein Teil der Pflegekräfte aufgrund ihres Beschäftigungsumfanges oder bestehender Entgeltregelungen nur über ein geringes Einkommen verfügt. Aus Sicht der komba, die an der Anhörung zum Gesetzgebungsverfahren beteiligt war, wäre es wünschenswert gewesen, dass die Arbeitgeber nicht aus der Verantwortung zur Finanzierung der Pflegekammer entlassen werden.

Fazit

Eine Pflegekraft, die Wert auf ihre Interessenvertretung legt, muss also zwei Beiträge berappen: Den Zwangsbeitrag zur Pflegekammer zwecks Eigenverwaltung des Berufsbildes und – wenn außerdem Wert auf faire Arbeitsbedingungen und steigende Einkommen gelegt wird – den Beitrag für eine Gewerkschaft. Fatal und ein Schritt in die völlig falsche Richtung wäre, wenn die Bereitschaft zur Gewerkschaftsmitgliedschaft sinkt, weil ja schon ein Beitrag für die Kammer aufgewendet werden muss. Die komba wird hier Aufklärungsarbeit leisten und den Betroffenen attraktive Angebote machen.

Zudem haben wir uns vorgenommen, die Errichtung und die Arbeit der Pflegekammer konstruktiv zu begleiten. Dabei wird auch ein Auge darauf zu werfen sein, dass keine überflüssige zusätzliche Bürokratie produziert wird.

 

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