28.12.2015

Spezielle Interessen der kommunalen Beschäftigten müssen vertreten werden

Bild: styleuneed/fotolia

Sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene tagte die komba Fachkommission Jobcenter, um die Entwicklungen für die kommunalen Beschäftigten in den Jobcentern aufzugreifen, zu diskutieren und in gewerkschaftliche Positionen zu integrieren.

Bezahlung häufig ungerecht

Sehr kritisch wird die unterschiedliche Bezahlung der kommunalen Kolleginnen und Kollegen zu denen aus dem Bereich der Bundesagentur für Arbeit gesehen. Es kann zu Nachteilen kommen, die monatlich mehrere hundert Euro ausmachen. Das kann sogar dazu führen, dass eine kommunale Führungskraft ein geringeres Entgelt erhält als der ihr zugeordnete Sachbearbeiter aus dem BA-Bereich. Doch auch innerhalb der Gruppe der Kommunalbeschäftigten gibt es Unterschiede, die von den verschiedenen kommunalen Arbeitgebern verantwortet werden. Nicht überall werden Entscheidungen der Jobcenter-Geschäftsführung zum Beispiel über einen vorgezogenen Stufenaufstieg umgesetzt. Insbesondere in Schleswig-Holstein scheint das problematisch zu sein.

Die komba-Fachleute sehen hier dringenden Handlungsbedarf, der allerdings noch deutlich stärker als bisher in der Bereitschaft kommunaler Beschäftigter, sich gewerkschaftlich zu organisieren, zum Ausdruck kommen muss. Nur so kann ein ausreichender Druck auf die Arbeitgeber ausgeübt werden. Parallel dazu soll geprüft werden, ob im Wege des Rechtsschutzes eine Korrektur der kritisierten Praxis durchgesetzt werden kann.

Optionskommunen

Dier Zahl der so genannten Optionskommunen, die nicht in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit, sondern eigenständig die Aufgaben der Jobcenter erfüllen, ist gesetzlich auf 108 kommunale Jobcenter begrenzt. Während mehrere Kommunen sogar vor dem Bundesverfassungsgericht – letztendlich erfolglos - eine Ausweitung der kommunalen Jobcenter einklagen wollten, um eine effizientere Vermittlung von Langzeitarbeitslosen zu erreichen, ticken auch diesbezüglich die Uhren in Schleswig-Holstein anders. Der Kreis Schleswig-Flensburg als eine der beiden Schleswig-Holsteinischen Optionskommunen erwägt, das Optionsmodell aufzugeben und eine gemeinsame Einrichtung mit der Bundesagentur für Arbeit zu bilden. Aus Sicht der komba muss jedoch vorrangig daran gearbeitet werden, in Eigenregie die erhofften Verbesserungen zu erreichen. Vorhandene Defizite können jedenfalls nicht den Beschäftigten angelastet werden. Die komba spricht sich gegen einen erzwungenen Arbeitgeberwechsel zur Bundesagentur für Arbeit aus und wird sich schützend vor ihre Mitglieder stellen.

Steigende Gewalt ist zunehmendes Problem

Spätestens seit den Schüssen im Ratzeburger Kreishaus wegen einer Waffengenehmigung, dem Mord an einer Beschäftigten des Schleswiger Kreishaus wegen eines Führerscheinentzuges und den tödlichen Schüssen in einem Rendsburger Finanzamt ist unbestreitbar, dass eben nicht nur die Vollzugsdienste wie die Polizei Gefahren wegen zunehmender Gewaltbereitschaft ausgesetzt sind. Auch aus den Jobcentern wird immer häufiger von bedrohlichen Szenarien berichtet. Es gibt sogar Fälle, in denen Beschäftigte von „Kunden“ privat aufgespürt und bedroht werden. Die komba sieht die Arbeitgeber in der Pflicht, eine bestmögliche Prävention und im Falle eines Falles eine bestmögliche Betreuung der Betroffenen zu gewährleisten. Die komba unterstützt dies durch eine entsprechende Ausweitung ihres Seminarangebotes für Beschäftigte und Führungskräfte. Eine Information und Teilnahme lohnt sich. Gern geben wir hierzu spezielle Hinweise.

Personal qualifizieren statt verheizen

Die Fortbildung ist darüber hinaus ein wichtiges Thema in den Beratungen der komba Fachkommission. Nach unserer Auffassung fehlt es an fachlichen Qualifizierungsmöglichkeiten vor Ort insbesondere zum Leistungsrecht. Die komba hat entsprechende Anregungen an die zuständigen Stellen weitergegeben.

Einen breiten Raum der Diskussion nahm eine neue Verwaltungsrichtlinie der Bundesagentur für Arbeit ein, mit der ein zusätzliches Prüfverfahren bei der Gewährung von Leistungen eingeführt wird. Dadurch entstehen zusätzliche Belastungen sowohl für Teamleiter als auch für Sachbearbeiter. Um negative Auswirkungen auf die Fürsorgepflicht und den Gesundheitsschutz zu vermeiden, ist nach Auffassung der Praktiker zusätzliches Personal erforderlich, das sich speziell um die Umsetzung der Richtlinie kümmert.

Natürlich wurde auch über die Auswirkungen der neuen gesetzlichen Regelungen für Zuweisungen der Beschäftigten zu den Jobcentern diskutiert. In die dem Zusammenhang wurden die Probleme durch die hohe Personalfluktuation aufgegriffen. Es wird immer schwieriger, geeignetes Personal zu finden, das bereit ist, länger die verantwortungsvollen und nicht immer leichten Aufgaben in den Jobcentern zu erfüllen. Nur wenn die Personalkörper der Jobcenter auf Dauer stabilisiert werden, besteht die Chance, dass sich die derzeitige Situation zu Gunsten der Beschäftigten verändert. Die Jobcenter müssen zu einem attraktiven Dienstleister vor Ort gemacht werden, damit geeignetes Personal auf Dauer gehalten und neues hinzugewonnen werden kann.

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