29.12.2015

Unterstützung auch bei Fragen zum Projekt Personalbemessung

Die von der komba eingerichtete Fachkommission Jobcenter, die sich um die Belange der kommunalen Beschäftigten in den Jobcentern kümmert, hat sich bei ihrer letzten Sitzung schwerpunktmäßig mit dem Projekt zur Personalbemessung bei der Leistungsgewährung in den gemeinsamen Einrichtungen befasst.

In der Praxis umstritten

Eine externe Firma hat im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit Analysen durchgeführt und umfangreiche Daten zusammengestellt, die auch Vergleiche unter den Jobcentern ermöglichen sollen. Allerdings ist das kostenintensive Projekt in der Praxis nicht unumstritten. Die komba-Experten weisen zum Beispiel darauf hin, dass bei der Bestandsaufnahme wichtige Aspekte keine Rolle gespielt haben - unter anderem, wenn Aufgaben wegen Personalmangels nicht beziehungsweise nicht zeitnah erledigt werden. Dazu gehört etwa das Problem, dass in diversen Einrichtungen die Einleitung von Ordnungswidrigkeiten-Verfahren auf der Strecke bleibt.

Mit Spannung wird erwartet, welche Konsequenzen die Projektdaten haben werden und wie der bestehende Bund-Länderausschuss dazu stehen wird. Die Daten dürften auch für Optionskommunen interessant sein, so dass auch hier Auswirkungen denkbar sind.

Die Beschäftigten werden sicher mit dem Projekt konfrontiert, so dass sie sich damit auseinandersetzen müssen. Vor diesem Hintergrund bietet die Fachkommission mit Lutz Hahn an der Spitze an, Fragen der Beschäftigten zu der komplexen Materie aufzunehmen und unterstützend bei der Klärung zur Verfügung zu stehen. Anfragen nimmt die Landesgeschäftsstelle gern entgegen.

Bezahlungsnachteile bleiben Thema

Ein weiteres Thema der Sitzung war abermals die Benachteiligung kommunaler Beschäftigter. Die Tarif- und Besoldungsregelungen der Kommunen bleiben in verschiedenen Punkten hinter denen der Bundesagentur zurück. Für die komba ein unhaltbarer Zustand, weil gleiche Arbeit unterschiedlich bezahlt wird.

Immerhin wird das Problem inzwischen nicht mehr ignoriert. Selbst das Vorstandsmitglied der Bundesagetur Heinrich Alt hat das Thema aufgegriffen und einen einheitlichen Tarifvertrag für die 60.000 Beschäftigten in den 303 als gemeinsame Einrichtungen von Kommunen und Bundesagentur geführten Jobcentern gefordert. Doch es ist kaum damit zu rechnen, dass dies schnell Realität wird. Denn solange die Jobcenter kein eigenes Personal haben und zwei Arbeitgeber – die Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände sowie die Bundesagentur – maßgebend sind und unterschiedliche Interessen haben, wird das schwierig. Deshalb setzt sich die komba weiterhin für tarifliche Zulagenregelungen ein.

Dies hielt eine Kommune offenbar für eine gute Idee und hat entsprechende Zulagen beschlossen. Derartige Alleingänge sind jedoch keine tragfähige Lösung, denn übertarifliche Leistungen einzelner Arbeitgeber sind rechtlich problematisch und kaum haltbar. Ungeachtet dessen muss eine flächendeckende Lösung her.

Solange die nicht da ist, bleibt nur der pragmatische Weg, flexibel – zur Not auch befristet – über Eingruppierungen zu entscheiden. Ein weiterer Spielraum besteht mit Stufenlaufzeitverkürzungen. Für Verärgerung bei der komba sorgt, dass einige Arbeitgeber dabei auf der Bremse stehen und damit eine Beseitigung offensichtlicher Gerechtigkeitslücken verhindern. Hier gibt es auch immer wieder Irritationen und Differenzen bezüglich der Zuständigkeiten von Geschäftsführern der Jobcenter einerseits und den Kommunen andererseits. Die komba ist bereit, strittige Fälle zu prüfen und gerichtlich klären zu lassen.

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