04.01.2016

Leitfaden zum SuE-Tarifabschluss

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Nachdem die Tarifverhandlungen inklusive der Redaktionsverhandlungen zur Eingruppierung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst endlich abgeschlossen werden konnten, besteht bei den Betroffenen ein großer Informationsbedarf. Die komba Gewerkschaft hat deshalb einen Leitfaden zur Verfügung gestellt, der zu allen relevanten Ausgangslagen die notwendigen Hinweise beinhaltet.

Der Leitfaden kann von interessierten Mitgliedern bei der Landesgeschäftsstelle oder den Regionalverbänden angefordert werden.

Für die große Mehrheit der Beschäftigten werden die Verbesserungen automatisch wirksam, weil ihre Tätigkeit einer neuen Entgeltgruppe zugeordnet wird oder die Beträge ihrer Entgeltgruppe erhöht werden. In bestimmten Fällen sind aber Anträge nötig und Fristen zu beachten:

  • Für Beschäftigte, die 2009 in der "alten" Entgelttabelle geblieben sind und die das erneute Wahlrecht zum Wechsel in die S-Tabelle in Anspruch nehmen wollen, gilt eine Antragsfrist bis zum 29. Februar 2016.
  • Für Beschäftigte, die nach dem Tarifabschluss durch eine Höhergruppierung in eine bessere Entgeltgruppe gelangen können, erfolgt die Höhergruppierung nur auf Antrag, der bis zum 30. Juni 2016 gestellt werden kann. Insbesondere aufgrund der Stufensystematik sollte individuell geprüft werden, ob sich eine Höhergruppierung lohnt.

Die Änderungstarifverträge treten jeweils rückwirkend zum 1. Juli 2015 in Kraft.

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