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16.12.2020

Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände sieht keine Schlechterstellung

Foto: Gerd Altmann - pixabay

Corona-Sonderzahlung für Beamtinnen und Beamte der Kommunen

Wir hatten uns an die kommunalen Landesverbände mit der Bitte um Unterstützung gewandt, dass auch die kommunalen Beamt*innen eine Corona-Sonderzahlung erhalten sollten. Dies auch im Hinblick auf die Bundesbeamt*innen, die diese Sonderzahlung erhalten werden.

Die kommunalen Spitzenverbände begründen ihre Ablehnung damit, dass die tariflich Beschäftigen diesen Bonus erhalten, da die vereinbarte nächste Tarifsteigerung erst im April 2021 wirksam wird und so sieben „Leermonate“ gegenüberstehen. Nach dieser Auffassung liegt damit keine Besserstellung vor. Natürlich wurde nicht unerwähnt gelassen, dass sich niemand im kommunalen Bereich um Kurzarbeit oder ähnliche Konsequenzen für die berufliche Situation Sorgen machen muss.

Im Übrigen teilt uns die AG der kommunalen Landesverbände mit, dass die Beamtenbesoldung auch in den nächsten Jahren weiterer gesetzgeberischer Schritte bedarf. Es wird die Auffassung vertreten, dass die Beamtenbesoldung sowohl im Vergleich der Statusgruppen, als auch bezogen auf den Arbeitsmarkt sowie der bundesweiten Konkurrenz der Dienstherren wettbewerbsfähig sein muss.

Wir werden die kommunalen Spitzenverbände hier beim Wort nehmen und in der kommenden Zeit darauf achten, dass diese Zusicherung eingehalten wird. Mit Wortbruch haben wir ja schon Erfahrungen gesammelt. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen, dass auch in Schleswig-Holstein die Beamtenbesoldung gegen die Verfassung verstößt! Eine Entscheidung hierzu steht ja noch aus. Siehe dazu auch die Aussage der Landesregierung gegenüber dem dbb sh am 10.12.2020, demzufolge Besoldungskorrekturen aus Gründen der Verfassungswidrigkeit gesetzgeberisch rückwirkend für alle Beamtinnen und Beamten umgesetzt werden sollen. Wir werden diesen Prozess kritisch begleiten.

Besoldungstabelle ab Januar 2021

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