21.01.2021
Video- und Telefonkonferenzen bleiben länger möglich
Im Zuge der Änderung des Mitbestimmungsgesetzes hat der Schleswig-Holsteinische Landtag auch beschlossen, dass Personalräte sowie Jugend- und Ausbildungsvertretungen Beschlüsse noch bis Ende 2021 auch in Video- oder Telefon-konferenzen fassen können.
Damit wurde auf das Problem reagiert, dass Präsenzsitzungen der Personalräte aufgrund der anhaltenden Pandemie-Situation schwieriger zu realisieren sind. Handlungsfähige Personalräte sind auch beziehungsweise gerade jetzt unverzichtbar. Deshalb wurde das Gesetz über mitbestimmungsrechtliche Sonderregelungen verlängert. Dort findet sich die Möglichkeit der Beschlussfassung der Personalräte auch im Rahmen von Video- und Telefonkonferenzen. Das gilt auch für die JAV.