Um die Arbeitsbedingungen unserer Mitglieder zu verbessern, werden unsere Forderungen mit überzeugenden Argumenten versehen und in engagierten Verhandlungen mit Politik und Arbeitgebern vertreten. Unsere Mitglieder sorgen dafür, dass dies möglich ist. Die Rolle unserer Mitglieder bekommt jedoch eine zusätzliche wichtige Bedeutung, wenn wir bei unseren Verhandlungspartnern auf eine Blockadehaltung stoßen. Das ist zum Beispiel bei Einkommensrunden zunehmend der Fall. In solchen Fällen muss unmissverständlich deutlich gemacht werden, dass wir im Namen der Beschäftigten sprechen und in der Konfrontation durchsetzungsfähig sind. Dies geschieht durch erfolgreiche Protest- und Streikaktionen.

Wir organisieren solche Aktionen, erstatten streikbedingte Entgeltkürzungen und sorgen dafür dass Beschäftigte nicht in ihren Rechten zur Teilnahme beeinträchtigt werden.

Die wichtigsten Punkte zur Rechtslage bei der Teilnahme an Protest- und Streikaktionen haben wir in unserem Flyer "Rechte im Arbeitskampf" zusammengefasst.

Die Regelungen der komba gewerkschaft schleswig-holstein für Arbeitskämpfe und Streikgelder ergeben sich aus unserer "Arbeitskampf- und Streikgeldunterstützungsordnung".

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