24.11.2015 / komba gewerkschaft

Jobcenter-Info 1/2015

Foto: © Dr. Klaus Uwe Gerhardt / pixelio.de
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Zulagen für kommunale Beschäftigte nach EG 10 und EG 11 möglich

Die komba gewerkschaft beklagt schon seit langem, dass die unterschiedliche Bezahlung der kommunalen Beschäftigten zu den der Beschäftigten der BA für gleiche Tätigkeiten nicht hinnehmbar ist. Teilweise sind Gehaltsunterschiede von bis zu 500 Euro festzustellen. Das führt verständlicherweise zu großem Unmut bei den kommunalen Beschäftigten.

In einem Jobcenter in NRW wollte man diesen Unmut abstellen. Mit Zustimmung  des Personalrates bekommen nun die Leistungs- und Unterhaltssachbearbeiter eine widerrufliche Zulage in Anlehnung an den § 14 TVöD von EG 9 nach EG 10 und die Teamleiter eine widerrufliche Zulage von EG 10 nach EG 11. Die Fachassistenten in der Eingangszone sind ausgenommen worden, weil nach Auffassung der Verwaltung keine Schlechterstellung gegenüber den Beschäftigten der BA vorliegen würde.

Die Zulage wird nur so lange gewährt, wie die Tätigkeiten im Jobcenter ausgeführt werden. Sofern der Beschäftigte in die Verwaltung zurückgeht, entfällt die Zulage. Für den einzelnen Beschäftigten bedeutet die Zulage eine monatliche Gehaltsaufbesserung von bis zu 500 Euro. Die meisten der Betroffenen werden zwischen 200 Euro und 400 Euro mehr im Monat verdienen.

Der KAV NW hat die in dem Jobcenter gefundene Regelung für tarifkonform erklärt. Eine übertarifliche Zulage wird dagegen vom KAV NW abgelehnt.

Die komba gewerkschaft fordert eine tarifliche Lösung für die kommunalen Beschäftigten, um so die Gehaltsnachteile gegenüber den Beschäftigten der BA auszugleichen. Bis das erreicht wird, kann als Übergangsregelung das  oben beschriebene Modell angewendet werden. Allerdings stellen wir uns eine dauerhafte Eingruppierung in die jeweilige Entgeltgruppe vor. Es sind Daueraufgaben der Beschäftigten im Jobcenter, die eine dauerhafte Eingruppierung ermöglichen. Dennoch ist die jetzt gewährte Zulage ein erster Schritt in die richtige Richtung. Andere Jobcenter sollten dem Modell folgen, damit endlich eine bessere Bezahlung der kommunalen Beschäftigten ermöglicht wird.

Köln, 24.11.2015
V.i.S.d.P.: Eckhard Schwill, Justiziar komba gewerkschaft, Norbertstr. 3, 50670 Köln


Jobcenter-Info 1/2015: „Zulagen für kommunale Beschäftigte nach EG 10 und EG 11 möglich“ als pdf-Download

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