Weiterbildungsgesetz

Das Schleswig-Holsteinische Weiterbildungsgesetz (WBG) räumt allen Beschäftigten einen jährlichen Freistellungsanspruch von 5 Arbeitstagen ein. Erläuterungen finden Sie auch in unserer Rubrik "Seminare".

Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) vom 6. März 2012

Bundesreisekostengesetz

Das Bundesreisekostengesetz regelt die Erstattung von Auslagen für Dienstreisen und Dienstgänge. Es findet mit den im Landesbeamtengesetz geregelten Abweichungen in Schleswig-Holstein für Arbeitnehmer und Beamte Anwendung.

Bundesreisekostengesetz in der Ausfertigung vom 26. Mai 2015

Beurteilungsrichtlinien für die Schleswig-Holsteinische Landesverwaltung

Dienstliche Beurteilungen haben zum Ziel, ein aussagefähiges Bild der Leistung und Befähigung der Beschäftigten zu gewinnen. Sie sollen die Leistung der Beurteilten in Bezug auf ihr Amt oder ihre Entgeltgruppe und im Vergleich zu anderen Beschäftigten desselben Amtes oder derselben Entgeltgruppe objektiv darstellen.

Vereinbarung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften nach § 59 des Mitbestimmungsgesetzes Schleswig-Holstein (MBG Schl.-H.) über die Beurteilung der Beschäftigten des Landes Schleswig-Holstein (Beurteilungsrichtlinien - BURL), Mai 2009

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