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15.12.2023

Für die Beschäftigten muss es aufwärts gehen: es fehlt noch der ausstehende Schritt

Die Inflationsausgleichsprämie für Beamt:innen wird begrüßt - maßgebend ist aber noch der austehende Schritt.

Wir hatten schon berichtet, dass die Inflationsausgleichsprämie in Schleswig-Holstein auf die Beamt:innen des Landes und der Kommunen übertragen wird. Nachdem am 14. Dezember die Anhörung im Finanzausschuss unter Beteiligung des dbb sh in einer entsprechenden Beschlussfassung mündete, steht nun der endgültigen Beschlussfassung durch den Landtag am 15. Dezember nichts mehr im Wege.

Der dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp sagt dazu: "[...] erst nach der im nächsten Jahr anstehenden Übertragung der tabellenwirksamen Komponenten können wir eine Bilanz ziehen."

Das Land steht immernoch vor einer besoldungspolitischen Herausforderung: in Kürze wird das Bundesverfassungsgericht in vom dbb sh iniitierten Verfahren entscheiden. Es handelt sich um die bereits im Jahr 2007 vorgenommene Kürzung des Weihnachtsgeldes.

Zu dem Thema der Sonderzahlungen schauen Sie  <hier

Fest steht aber, dass folgende Zahlungen ausgezahlt werden: Beamt:innen erhalten für das Jahr 2023 eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1500 Euro. (Anwärter:innen 1000 Euro).

Im Jahr 2024 werden dann weitere 300 Euro sowie in den ersten 10 Monaten je 120 Euro (für Anwärter:innen 50 Euro) ausgezahlt.

Insgesamt ist das eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von 3000 Euro (für die Anwärter:innen 1000 Euro).

Versorgungsempfänger profitieren entsprechend ihres Ruhegehaltssatzes.

Resmüierend lässt sich sagen, dass dies ein erster und wichtiger Schritt ist, um auf die Inflation zu reagieren und das Gehaltsgefälle infolge der Einkommensrunde für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen zu reagieren.

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