Rechtsgrundlagen für Personalräte

Die Arbeit der Personalräte in Schleswig-Holstein richtet sich in erster Linie nach dem Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein. Dieses Gesetz regelt die Arbeitnehmervertretung in den Betrieben des öffentlichen Rechts in unserem Bundesland Schleswig-Holstein.

Das Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein finden Sie unter folgendem Link: 

http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=MBG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true

 

Die Buchausgabe des Mitbestimmungsgesetzes der komba Schleswig-holstein erhalten Sie als Mitglied für Ihre Personalratsarbeit.

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Kontakt

komba gewerkschaft e.V.
schleswig-holstein

Hopfenstraße 47
24103 Kiel
Tel: 0431 / 535579-0
Fax: 0431 / 535579-20
Mail: info(at)komba-sh.de

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Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft

Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft in der komba gewerkschaft

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Imagefilm der komba gewerkschaft

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