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06.11.2023

komba gewerkschaft sichert Ihre Ansprüche ab: Lässt die Landesregierung die Beamt:innen im Stich?

Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat über das Finanzministerium eine sogenannte „Absichtserklärung zur Gewährleistung einer verfassungskonformen Bezahlung“ für das laufende Jahr vorgelegt.

Doch nur mit dieser sogenannten Absichtserklärung werden die angekündigten Gesetzesänderungen den Ansprüchen der Beamten nicht rechtswirksam gerecht. Das bedeutet, dass nur diejenigen Beamtinnen und Beamten eine Nachzahlung erhalten, die auch vor dem kommenden Jahreswechsel einen vorsorglichen Antrag gestellt haben. Damit Sie, als unsere verbeamteten Mitglieder auf der sicheren Seite sind, hat die komba gewerkschaft schleswig-holstein einen Antragsvorschlag entwickelt, der ihre Ansprüche absichert.

Handeln Sie jetzt: Ihr Antrag muss noch vor dem 31.12.2023 eingereicht werden.

Im Jahr 2023 werden die Bezüge der Beamt:innen nicht ausreichen, um den verfassungsmäßigen Anforderungen gerecht zu werden. Weder die Preissteigerungen noch die Erhöhung der Sozialleistungen wurden berücksichtigt. Die Aussagen der Landesregierung zur Haushaltslage und zur möglichen Verzögerung der Übernahme des Tarifergebnisses lassen starke Zweifel aufkommen, ob dieser angemessen ausgeglichen werden wird. Es besteht die große Gefahr, dass dieser Ausgleich erneut abhängig vom Bedarf erfolgt (insbesondere vom Partner- oder Partnerinneneinkommen) oder durch familienbezogene Aspekte beeinflusst wird. Das könnte bedeuten, dass die Beamt:innen nicht ausreichend, nur vorübergehend oder überhaupt nicht profitieren werden.

Der von komba schleswig-holstein bereitgestellte Antrag berücksichtigt alle Aspekte und sichert die Ansprüche der Beamtinnen und Beamten vollständig ab. Sobald das Anpassungsgesetz vorliegt, werden wir Ihnen wieder Hinweise und Empfehlungen geben, ob Ihr Antrag vollständig, teilweise oder gar nicht zurückgenommen werden sollte. Nachdem Sie also den Antrag fristgerecht eingereicht haben, brauchen Sie vorerst nichts weiter zu unternehmen.

Seien Sie außerdem unbesorgt: für die Antragstellung entstehen zunächst keine Kosten, denn die Landesregierung hat erklärt, die Anträge vorerst nicht zu bearbeiten, bis sie zu einem abschließenden Urteil gekommen ist. Darüber hinaus wurde zugesichert, dass auch Anträge per E-Mail akzeptiert werden, um eventuelle Ansprüche zu wahren.

Neben den verbeamteten Beschäftigten sollten auch alle Versorgungsempfänger ihre Ansprüche sichern. Nur Anwärterinnen und Anwärter sind von dieser Anforderung ausgenommen.

EINE GROSSE BITTE ZUM SCHLUSS: Unterstützen Sie Ihre komba gewerkschaft dabei, ein gutes Ergebnis in der aktuellen Einkommensrunde des TV-L durchzusetzen. Beteiligen Sie sich bitte an Warnstreiks und Aktionen, sobald diese veröffentlicht werden. Es dient ihrem eigenen Interesse. Behalten Sie dafür bitte die aktuellen Informationen Ihres Kreis- und Regionalverbandes im Auge!

> Einen Musterantrag haben wir bereits an unsere Mitglieder versandt. Wenn Sie diesen noch einmal online als Worddokument wünschen, senden Sie uns eine E-Mail an: info@komba-sh.de.

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