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05.02.2016

komba nimmt Stellung zum Kommunalrecht

fotolia© Sergey Nivens

Der Schleswig-Holsteinische Landtag berät über ein Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften. Im Zuge dessen wurde die komba zu einer Stellungnahme aufgefordert. Dabei haben wir uns gegen überzogene Bürokratie und Strukturen ausgesprochen, mit denen sich die Verwaltung bestmöglich identifizieren kann.

Gegenstand des Gesetzgebungsverfahren ist unter anderem die Aufnahme des Minderheitenschutzes als Zielbestimmung der kommunalen Selbstverwaltung und eine entsprechende Berichtsflicht. Der Minderheitenschutz ist jedoch bereits in der Landesverfassung verbindlich - auch für die Kommunen - geregelt.

Weiterhin geht es in dem Änderungsvorhaben um die Durchführung von Verwaltungsaufgaben auf Ebene der Amtsverwaltungen. Die komba hat sich kritisch zu den Möglichkeiten der Einbindung externer Verwaltungen geäußert. Wir meinen: Ein Träger der öffentlichen Verwaltung trägt nur mit eigener Verwaltung.

Wir haben der Politik angeboten, uns an einem sorgfältigen Verfahren zu beteiligen, um sachgerechte Möglichkeiten und Erfordernisse für Verwaltungsstrukturreformen zusammenzutragen.

Download unserer Stellungnahme als Landtagsdrucksache hier

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