12.04.2024
Mitbestimmungsrecht bei Ausgestaltung der Zeiterfassung
Personal- oder Betriebsräte haben die Befugnis, vom Arbeitgeber konkrete Modalitäten der Arbeitszeiterfassung einzufordern.
Dadurch ist es möglich, dass erheblicher Einfluss auf die Auswahl der genutzten Systeme zur Zeiterfassung und der entsprechenden Softwarelösungen genommen werden kann.
Diese Kompetenz ergibt sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts München.