26.03.2024
Keine Kompromisse: Gleichberechtigung für Minijobber
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Urteil die Klage eines geringfügig beschäftigten Rettungsassistenten verhandelt.
Dieser erhielt - trotz gleicher Qualifikation und Ausführung identischer Tätigkeiten wie seine voll- und teilzeitbeschäftigten Kolleg:innen - eine geringere Stundenvergütung.
Das ist unzulässig.
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