Personalratswahlen
Zur Unterstützung der Personalratswahlen stellen wir einige hilfreiche Dokumente zur Verfügung:
INFORMATIONEN ZU PERSONALRATSWAHLEN
In der Zeit vom 1. März bis zum 31. Mai 2023 finden die regelmäßigen Personalratswahlen nach dem Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein statt.
Gewählt wird in allen öffentlich-rechtlichen Dienststellen in Schleswig-Holstein.
Der Wahlvorstand entscheidet über den genauen Termin.
Nachstehend einige Informationen und Arbeitshilfen für die Wahlen.
Appell zur Kandidatur
Gute Personalratsarbeit erfordert zunächst Kandidatinnen und Kandidaten, die dazu bereit sind! Tragen Sie dazu bei! Sprechen Sie geeignete Kolleginnen und Kollegen an oder stellen Sie sich einfach selber zur Verfügung.
Zustimmungserklärung
Kandidatinnen und Kandidaten müssen eine entsprechende Zustimmungserklärung unterschreiben, die gemeinsam mit dem Wahlvorschlag beim Wahlvorstand abzugeben ist. Hier stellen wir ein Muster für eine Zustimmungserklärung zur Verfügung.
Einreichung eines Wahlvorschlages
Hier stellen wir ein Musterbrief für die Einreichung eines Wahlvorschlages beim Wahlvorstand zur Verfügung.
Wahlausschreiben
Mit dem vom Wahlvorstand zu erlassenen Wahlausschreiben wird die Personalratswahl offiziell eingeleitet. Aus dem hier zur Verfügung gestellten Muster ergeben sich auch grundsätzliche Hinweise, z.B. zu den Anforderungen an Wahlvorschläge.
Terminplan
Bei den Personalratswahlen müssen viele Formalien und Schritte beachtet werden. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst, mit Rechtsgrundlagen und Fristen.
Terminplan
Bekanntmachung der Wahlvorschläge
Hier stellen wir ein Muster für die Bekanntmachung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand zur Verfügung.
Stimmzettel
Hier stellen wir ein Muster für die Gestaltung von Stimmzetteln zur Verfügung.
Bekanntmachung des Wahlergebnisses
Nach der Stimmenauszählung ist das Wahlergebnis durch den Wahlvorstand bekannt zu machen.
Hier ein entsprechendes Muster.
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