Rechtsgrundlagen für Personalräte

Die Arbeit der Personalräte in Schleswig-Holstein richtet sich in erster Linie nach dem Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein. Dieses Gesetz regelt die Arbeitnehmervertretung in den Betrieben des öffentlichen Rechts in unserem Bundesland Schleswig-Holstein.
Das Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein finden Sie unter folgendem Link:
Die Buchausgabe des Mitbestimmungsgesetzes der komba Schleswig-holstein erhalten Sie als Mitglied für Ihre Personalratsarbeit.
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