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21.05.2024

Aktuelle Rechtsprechung zur Fortbildung von Personal - und Betriebsratsmitgliedern

Schulungen: Arbeitgeber muss zahlen.

Laut BAG dürfen Personal- oder Betriebsräte für Schulungen auch weitere Wege auf Arbeitgeberkosten zurücklegen.

Und das LAG betont: die Teilnahme an bereits bezahlten Fortbildungen ist für Mitglieder des Personal- oder Betriebsrats verbindlich.

Lesen Sie >hier dazu unser Infoschreiben als PDF.

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