21.05.2024
Aktuelle Rechtsprechung zur Fortbildung von Personal - und Betriebsratsmitgliedern
Schulungen: Arbeitgeber muss zahlen.
Laut BAG dürfen Personal- oder Betriebsräte für Schulungen auch weitere Wege auf Arbeitgeberkosten zurücklegen.
Und das LAG betont: die Teilnahme an bereits bezahlten Fortbildungen ist für Mitglieder des Personal- oder Betriebsrats verbindlich.
Lesen Sie >hier dazu unser Infoschreiben als PDF.