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30.04.2021

Anspruch der Beschäftigten auf Homeoffice oder mobiles Arbeiten

Foto: pixabay Alexandra Koch

In Zeiten der Pandemie kommt dem betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz zusätzlich die Aufgabe zu, Ansteckungen bei der Arbeit und damit schwere Erkrankungen zu verhindern.

Zunehmend erreichen uns wieder Anfragen, ob die Beschäftigten einen Anspruch auf Ausübung Ihrer Tätigkeiten im Homeoffice (fester Telearbeitsplatz) oder mobilem Arbeiten (Arbeiten mit mobilen Endgeräten an einem beliebigen Ort) haben.

Erfahren Sie in unserer Mitgliederinfo welche Rechte, auf die Gewährung von Homeoffice bestehen.

 

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