Nach oben
05.12.2022

Anträge auf die Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation für die Zeit ab dem Jahr 2022

Foro: fotolia © mipan

Infolge der im Jahr 2007 vorgenommen Streichung bzw. Kürzung der jährlichen Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“) sind wir auf politischer und juristischer Ebene aktiv, um diesen nach unserer Überzeugung ungerechtfertigten und rechtswidrigen Eingriff zu korrigieren. Durch neue Entwicklungen sehen wir uns durchaus bestätigt.

Bekanntlich ist es gelungen, Musterfällen aus Schleswig-Holstein dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Da kürzlich Stellungnahmen angefordert wurden, spricht einiges dafür, dass in absehbarer Zeit – hoffentlich in 2023 – eine Entscheidung ansteht. Der dbb hat Stellungnahmen abgegeben und unsere Überzeugung, dass die Kürzungen ein wesentlicher Grund für eine verfassungswidrige Alimentation sind, untermauert. Da es auch gelungen ist, dass das Land im Falle einer Verurteilung Nachzahlungen für die Jahre 2007 bis 2021 zugesagt hat, wird es sehr spannend und hoffentlich gerechtigkeitsfördernd.

Davon losgelöst ist die Situation ab dem Jahr 2022 zu sehen. Das Land hat Korrekturen im Besoldungsrecht vorgenommen und geht davon aus, damit die verfassungsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Das sehen wir allerdings anders. Die Konzentration auf familienbezogene Leistungen und die Abhängigkeit vom Familieneinkommen ist erneut verfassungsrechtlich bedenklich und lässt viele von den Kürzungen Betroffene weiterhin vollständig im Regen stehen. Das kann uns nicht zufrieden stellen. Deshalb gehen wir auch gegen die neue Rechtslage vor. Der dbb sh hat dafür einige Musterfälle ausgewählt. Unser  Ziel sind Korrekturen des Besoldungsrechts.

Ob und in welcher Höhe für den Fall einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde auch rückwirkende Ansprüche ab dem Jahr 2022 realistisch sind, kann derzeit kaum beurteilt werden. Für die Absicherung eventueller Ansprüche wären Anträge an den Dienstherren erforderlich.   Diese   würden   nach   dem   Stand   der   Dinge   allerdings   auch   jeweils   ein
 
Klageerfordernis nach sich ziehen, da das Land keine Bereitschaft erkennen lässt, Anträge ruhend zu stellen.

Mitglieder, die ungeachtet dessen sicherstellen möchten, dass eventuelle Ansprüche auch des Jahres 2022 nachgezahlt werden, müssten noch in diesem Jahr einen entsprechenden Antrag stellen. Dafür kann auf das von uns bereitgestellte Muster zurückgegriffen werden.

Sobald neue relevante Erkenntnisse vorliegen, werden wir darüber entscheiden, ob wir unsere Mitglieder zu einem späteren Zeitpunkt geschlossen zur Antragstellung aufrufen.

Wir bitten um Mitteilung, wenn Sie einen Antrag gestellt haben, um Sie über das weitere Vorgehen – auch hinsichtlich eventueller Klageerfordernisse - zu informieren. Unabhängig davon werden wir über unsere üblichen Informationswegen über die weitere Entwicklung informieren.

Musterantrag Alimentation

 

Nach oben