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26.03.2024

Keine Kompromisse: Gleichberechtigung für Minijobber

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Urteil die Klage eines geringfügig beschäftigten Rettungsassistenten verhandelt.

Dieser erhielt - trotz gleicher Qualifikation und Ausführung identischer Tätigkeiten wie seine voll- und teilzeitbeschäftigten Kolleg:innen - eine geringere Stundenvergütung.

Das ist unzulässig.

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