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18.04.2018 / Thorsten Dahl

Einigung in der Tarifrunde 2018

Bild oben: die Verhandlungsrunde mit Ulrich Silberbach (Foto:dbb) . Foto unten: Unsere Fachleute in der Bundestarifkommission prüfen das Ergebnis v.l.n.r. Karoline Hermann, Lothar Christiansen, Kai Tellkamp, Ludwig Klemm

In der Nacht zu Mittwoch, 18. April 2018, einigten sich Gewerkschaften und Arbeitgeber auf folgendes Ergebnis:

Tariferhöhung:

Die drei Erhöhungen machen 3,19 Prozent rückwirkend zum 1. März 2018 aus, zum 1. April 2019 dann 3,09 Prozent und zum 1. März 2020 weitere 1,06 Prozent. Für die unteren Einkommen gibt es mit Wirkung vom März zudem eine Einmalzahlung von 250 Euro.

Mit dem Wegfall der alten Erfahrungsstufe eins und der Neubewertung und Anhebung der übrigen Stufen werde die Einkommenstabelle im TVöD durchgreifend modernisiert und in ihrer Struktur verbessert, ergänzte der dbb Fachvorstand Tarifpolitik Volker Geyer: „Wir haben die schwierige Balance hinbekommen, etwas für Berufseinsteiger und die Nachwuchsgewinnung zu tun und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes auf dem Fachkräftemarkt zu verbessern.“

Azubis und Praktikanten

Die Ausbildungs- und Praktikantenentgelte erhöhen sich ab 1. März 2018 um einen Festbetrag in Höhe von 50,00 Euro und ab 1. März 2019 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 50,00 Euro.

Darüber hinaus wird der Urlaubsanspruch der Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten nach TVAöD-BBiG, TVAöD-Pflege und TVPöD ab dem Urlaubsjahr 2018 bei einer 5-Tage-Woche von 29 auf 30 Arbeitstage erhöht. Die bisherige Übernahmeregelung wird über die Mindestlaufzeit der Entgeltregelungen hinaus bis einschließlich Oktober 2020 vereinbart.

Sozial- und Erziehungsdienst, Beschäftigte in der Pflege, individuelle Endstufen:

Die Tabellenwerte für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (Anlage C (VKA)) und die Tabellenwerte für die Beschäftigten in der Pflege (Anlage E (VKA)) werden jeweils zum 1. März 2018, zum 1. April 2019 und zum 1. März 2020 erhöht. Auch hierbei beträgt das Gesamtvolumen 7,5 Prozent und es kommt auf die jeweilige Entgeltgruppe und Stufe an. Zusätzlich erhalten Beschäftigte der Entgeltgruppen S2 und S4 sowie P5 und P6 eine Einmalzahlung in Höhe von 250 Euro mit Wirkung zum 1. März 2018. Individuelle Endstufen erhöhen sich um denselben Prozentsatz wie die Endstufe der jeweiligen Entgeltgruppe.

Altersteilzeit:

Die bestehenden Regelungen zur Inanspruchnahme von Altersteilzeit und des FALTER-Arbeitszeitmodells nach den Tarifverträgen zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte des Bundes und der VKA werden bis zum 31. August 2020 verlängert.

Leistungsgeminderte Beschäftigte:

Nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen zu dieser Tarifeinigung nehmen die Tarifvertragsparteien Tarifverhandlungen zur Fortentwicklung der Regelungen für leistungsgeminderte Beschäftigte auf. Dabei werden die Regelungen für den Bereich der Bundeswehrfeuerwehren einbezogen.

Krankenhäuser:

Für den Krankenhausbereich haben die Arbeitgeber grundsätzlich anerkannt, dass die Arbeitsbedingungen verbessert werden müssen. Hieraus ergeben sich aufgrund der Tarifeinigung folgende Konsequenzen: Vereinbart wurde, dass künftig der Zuschlag für Nachtarbeit nicht mehr 15 Prozent, sondern 20 Prozent beträgt. Der Zusatzurlaub bei Wechselschichtarbeit wird zum 1. Januar 2019, zum 1. Januar 2020 und zum 1. Januar 2021 jeweils um einen zusätzlichen Urlaubstag bei entsprechender Veränderung der Höchstgrenzen erhöht. Zusätzlich werden 2022 die Höchstgrenzen um einen weiteren Urlaubstag erhöht.

Zudem werden Verhandlungen aufgenommen über die Erhöhung des Zeitzuschlages bei Samstagsarbeit, bei Schicht- und Wechselschichtarbeit sowie die Einrechnung der Pausenzeiten in die Arbeitszeit bei Wechselschichtarbeit. Allerdings ermöglicht die finanzielle Ausstattung der Krankenhäuser momentan keine zusätzlichen Ausgaben. Die Tarifvertragsparteien haben deshalb verabredet, diese Verhandlungen nach Veröffentlichung der Gesetzesänderungen zur Krankenhausfinanzierung (Refinanzierung der Personalkosten in der Pflege) aufzunehmen.

TV-V:

Die Tabellenentgelte sowie die dynamisierten Zulagen und Zuschläge des TV-V werden ab dem 1. März 2018 um 3,19 Prozent, ab 1. April 2019 um weitere 3,09 Prozent und 1. März 2020 um weitere 1,06 Prozent erhöht.

 

Weitere Informationen auch bei dbb Schleswig-Holstein unter:

www.dbb-sh.de/aktuelles/news/dbb-sh-sieht-druck-auf-das-land-erheblich-erhoeht/

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