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18.12.2023

Urteil am Gerichtshof für Menschenrechte: es bleibt beim Streikverbot für Beamt:innen

Es bleibt beim Streikverbot für verbeamtete Lehrer:innen in Deutschland. Am Donnerstag entschied die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dass das Streikverbot keinen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention darstelle.

Damit bestätigte das Straßburger Gericht ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018.

Das Gericht reagiert damit auf mehrere Klagen von verbeamteten Lehrkräften. Diese hatten an Arbeitskampfmaßnahmen teilgenommen und waren daruafhin disziplinarisch belangt worden.

 

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